Der Stadtsportbund Rostock hat sich am Anfang der Woche an die Rostocker Sportvereine gewandt, um über die Maßnahmen in der aktuellen Situation aufzuklären. Die aktuellen Verordnungen im gesamten November 2020 lauten zum jetzigen Zeitpunkt, wie folgt:

  1. Der Kita- / Schul- und Universitätsbetrieb wird weiter fortgeführt. Der Betrieb der Sportstätten in der HRO wird zur Absicherung der zulässigen Sportausübung aufrechterhalten. Dies umfasst auch Sondersportstätten wie z.B. die Schwimmhallen sowie die Eishalle.
  2. Professionelle und semiprofessionelle Sportausübung (Training und Wettkampf) bleibt gestattet. Zuschauer sind hierbei nicht zugelassen.
  3. Der Amateur- und Freizeitsport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen wird ab dem 02.11.2020 untersagt.
  4. M-V-Sonderregelung: Der Trainingsbetrieb im Bereich des Kinder- und Jugendsports (bis einschl. 18 Jahre) bleibt möglich.
  5. Vorhandene Hygienekonzepte müssen weiterhin streng beachtet und die Einhaltung der Hygieneregeln aktiv und wirksam umgesetzt werden.
  6. Die Nutzung von Sportstätten wird entsprechend der genannten Prämissen reglementiert und dokumentiert. Dem Sportstättenpersonal obliegt die Kontrolle und Durchsetzung vor Ort.
  7. Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand bleibt zulässig.

Hierbei beruft sich der Stadtsportbund auf die Corona-Verordnung der Landesregierung MV (PDF, extern). Für Sportbetrieb beim SV Fortuna Rostock e.V. bedeutet dies konkret, dass

  • Sämtlicher Erwachsenensport bis auf Weiteres ausfallen muss
  • Alle Kinder- und Jugendsportangebote weiterhin stattfinden. Eine Ausnahme stellen hierbei die Gruppen im Michaelshof (Gehlsdorf) dar. Hier sind die Trainingsräume weiterhin nicht zugänglich.